Immanuel-Kant-Promotionsstipendium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Die Kulturstaatsministerin fördert mit dem Immanuel-Kant-Stipendium den hervorragend qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs in den Geschichts-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften.

Das Stipendium richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden, die sich mit transnationalen und transkulturellen Bezügen oder Verflechtungen im östlichen Europa vom Mittelalter bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der deutschsprachigen Bevölkerung befassen. Dazu gehören auch die Themenkomplexe Flucht, Vertreibung und Aussiedlung sowie die Integrationsprozesse nach 1945.

Gefördert werden u. a. Vorhaben aus den Bereichen Geschichte und Politik, Europäische Ethnologie/Volkskunde, Kunstgeschichte, Literatur- und Sprachgeschichte, Migrationsforschung und Sozialwissenschaft.

Der regionale Fokus liegt auf den historischen preußischen Ostprovinzen (Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen) in den heutigen Staaten Polen und Russland sowie den früheren und heutigen Siedlungsgebieten von Deutschen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa (vornehmlich in Tschechien und der Slowakei, in der ehemaligen Sowjetunion und in den baltischen Staaten sowie in Ungarn, Rumänien und dem ehemaligen Jugoslawien).

Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 1.300 Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder sowie für einen Forschungsaufenthalt kommen. Eine Verlängerung ist möglich.

Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen oder den sie betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden.

Zu den Antragsunterlagen gehören:

– Lebenslauf und Zeugnisse,

– Thema, Fragestellung, Forschungsstand, Ziel und Zeitplan der geplanten Arbeit,

– Nachweis der Zulassung als Doktorand/in an einer deutschen Universität oder der Anbindung an eine deutsche Universität bei bi-nationalen Promotionsverfahren (Cotutelle-Verfahren),

‐ Gutachten der die Dissertation betreuenden Hochschullehrenden, Zweitgutachten eines weiteren Hochschullehrenden.

Stipendienanträge sind bis zum 31. Dezember 2019 digital im pdf-Format an die Geschäftsstelle des Immanuel-Kant-Stipendiums im Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa zu richten: bkge@bkge.uni-oldenburg.de

Stipendienbeginn ist der 1. Juli 2020.

Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft ein von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien berufener wissenschaftlicher Auswahlausschuss.

Förderrichtlinien, Angaben zu Antragsunterlagen, zu Auswahl- und Bewilligungskriterien sowie eine Übersicht über die geförderten Dissertationsvorhaben (ab 2013) sind über die Homepage des Bundesinstituts unter https://www.bkge.de/Foerderungen-Stipendien-BKM/Immanuel-Kant-Stipendium/ abrufbar.

Kontakt:

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Geschäftsstelle des Immanuel-Kant-Stipendiums
Dr. Cornelia Eisler
Johann-Justus-Weg 147 a
D-26127 Oldenburg
Tel.: + 49 (0) 441 961 95-0
E-Mail: bkge@bkge.uni-oldenburg.de
www.bkge.de