Werden historische Inschriften rechtlich geschützt?
Die jüngst gestartete Petition ist die erste Initiative dieser Art in Schlesien. Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung und Dokumentation historischer Inschriften.
Das oberschlesische Beuthen (Bytom) ist eine Stadt, in der man – nur leicht übertrieben gesagt – nach deutschen Inschriften nicht suchen muss. Es gibt sie dort nämlich in solcher Fülle, dass sie sich selber finden. Man braucht nur mit offenen Augen durch die Stadt zu gehen.
In der im Schlesischen Museum zu Görlitz aktuell präsentierten Ausstellung „Zeichen der Zeit“ und auf dem Portal „Vergessene Inschriften“ wird Beuthen jeweils mit mehreren Objekten vertreten. Grund für die große Anzahl historischer Zeugnisse dieser Art ist allerdings eher traurig. Die Stadt ist sehr stark vernachlässigt. Der jahrzehntelang betriebene Kohleabbau unter Beuthen hat die Bausubstanz vielerorts stark beeinträchtigt.

Wie überall in der Region kommt es auch in dieser oberschlesischen Großstadt vor, dass historische Inschriften, die nach 1945 während der „Entdeutschungsaktion“ nicht endgültig zerstört, sondern nur mit einer Putz- oder Farbeschicht verdeckt wurden und heute wieder zum Vorschein treten, verschwinden. Nicht weniger gefährlich als einst das wachsame Auge der sozialistischen Behörden sind für sie in unserer Zeit das mangelnde Verständnis für dieses Kulturerbe sowie die Modernisierungsmaßnahmen, die Kommunen und Wohnungsgemeinschaften an Gebäuden durchführen.

Mit der jüngsten Initiative wollen die lokalen Aktivisten Dobromir Kaźmierczak und Jakub Wesołowski diesem oft unbeachteten Element des kulturellen Erbes, das sie als Ghost-Signs bezeichnen, einen rechtlichen Schutz bieten. Wohlgemerkt spricht die Petition nicht nur von deutschen, sondern auch von polnischen Werbeinschriften und Schildern aus der Zeit der Volksrepublik. Die engagierten Bürger haben den Entwurf eines Beschlusses vorbereitet, der den Behörden helfen soll, alte Schriftzüge an Gebäuden vor der Zerstörung zu bewahren. Demnach wären die Eigentümer der Immobilien, an denen sich historische Inschriften befinden, verpflichtet, sie in unversehrtem Zustand zu erhalten, Maßnahmen zu unterlassen, die zu ihrer Zerstörung, Übermalung oder dauerhaften Verdeckung führen und geplante Renovierungsarbeiten dem städtischen Denkmalschutzbeauftragten zu melden. Die Aufgabe des Oberbürgermeisters wäre wiederum, ein Register der historischen Schriftzüge zu führen, welches deren Standort, eine fotografische Dokumentation, eine historische Beschreibung sowie den Erhaltungszustand enthalten würde.


Die Petition zum Schutz historischer Schriftzüge kann hier online unterzeichnet werden (Text in polnischer Sprache). Historische Inschriften in Beuthen und Bemühungen zur dessen Erhaltung werden auch auf der Facebook-Seite „Ściany mówią w Bytomiu“ (Wände sprechen in Beuthen) laufend dokumentiert.
Text: Dawid Smolorz
