Gesucht werden nachhaltig gut sanierte kleine Objekte in historischem Niederschlesien beiderseits der deutsch-polnischen Grenze
Die Ausschreibung läuft noch bis zum 15. August 2024.
“Zabytek – nie zapomnij! Denkmal – denk mal dran!” ist ein deutsch-polnischer Denkmalschutzwettbewerb des Vereins zur Pflege schlesischer Kunst und Kultur (VSK) und der Stiftung OP ENHEIM in Kooperation mit der Deutsch-Polnischen Stiftung Kulturpflege und Denkmalschutz zur Unterstützung der nachhaltigen Denkmalpflege am kleinen Objekt in der Wojewodschaft Niederschlesien, dem südlichen Lebuser Land und der niederschlesischen Oberlausitz.
Ziel und Zweck sind die Unterstützung der nachhaltigen Pflege und Bewahrung kunsthistorischer und historischer Gebäude, Gebäudeteile bzw. anderer ortsfester Objekte. Im Mittelpunkt steht die Förderung des „kleineren“ Objektes, kunsthistorischer und historischer Gebäude, Gebäudeteile bzw. anderer ortsfester Objekte, wie z. B. Parks oder technischer Denkmäler.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der umweltschonenden bzw. umweltfördernden Durchführung der Restaurierungen. Weiterhin soll der Preis dazu beitragen, die Bedeutung vom Zusammenwirken zwischen Umwelt, Nachhaltigkeit und kulturellem Erbe stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung auf beiden Seiten der deutsch-polnischen bzw. sächsisch-niederschlesischen Grenze zu bringen.
Der vom VSK und OP ENHEIM ausgeschriebene Preis soll private Bauherren, gemeinnützige Vereine oder vergleichbare Rechtspersonen dazu ermuntern, in Objekte von historischer oder kunsthistorischer Bedeutung zu investieren, so dass ihr einstiges Erscheinungsbild und ihre Bedeutung als kulturhistorisch erhaltenswerte und nutzbare Objekte im Gesamtbild niederschlesischer Städte, Dörfer und Landschaften immer mehr zum Vorschein und zur Wirkung kommen.
Die Gesamtsumme der Preise im Rahmen des Wettbewerbs beträgt 18.500 PLN. Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen oder vergleichbare Rechtspersonen, die schützenswerte, in ihrem Besitz befindliche Gebäude oder ortsfeste Objekte, die nicht zwingend unter staatlichem Denkmalschutz stehen müssen und bis zum Jahr 1960 im genannten geographischen Bereich errichtet oder eingerichtet wurden, aus eigenen Finanzmitteln restauriert oder renoviert haben.
Die Restaurierung des entsprechenden Objekts muss beim Bewerbungseingang abgeschlossen sein. Für den Wettbewerb des Jahres 2024 können Restaurierungsprojekte eingereicht werden, deren Fertigstellung zwischen dem 1. Januar 2017 bis zum Bewerbungsschluss für den Wettbewerb am 15. August 2024 erfolgte.
Weitere Informationen zum Wettbewerb, zu den Teilnahmebedingungen und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website des Wettbewerbs
Text: Pressemitteilung des Veranstalters