Zum 70. Jubiläum der Gründung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Alois Kapinos (Stiftung Haus Oberschlesien) erinnert an die Geschichte und Bedeutung des obersten deutschen Gerichts.
Das höchste deutsche Gericht nahm am 7. September 1951 seine Arbeit in Karlsruhe auf. Seitdem hat das Bundesverfassungsgericht den Sitz in der badischen Metropole. Am 28.09.1951 wurde das Bundesverfassungsgericht durch Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer feierlich eröffnet. Bei seiner Ansprache zur Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 28.9.1951 sagte Konrad Adenauer:
„Ihre besondere Aufgabe wird es daher sein, im deutschen Volke die Überzeugung wiederzuerwecken, dass das Recht die einzige dauerhafte und entscheidende Grundlage eines Volkes und der menschlichen Gesellschaft überhaupt darstellt. Die Bundesregierung weiß, dass Sie sich von diesem Gedanken bei Ihrer Arbeit leiten lassen werden. Sie weiß zugleich, dass Sie dieselbe Überzeugung besitzen, die davon ausgeht, dass allein das Recht das Fundament eines Volkes sein kann. Möge Gott Sie in Ihrer Arbeit segnen zum Wohle und Heile des deutschen Volkes!“
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands, oberstes Staatsorgan und steht neben der Regierung und dem Bundestag. Als eines der obersten Verfassungsorgane hat es eine prägende Kraft in Deutschland und genießt bei den Bürgerinnen und Bürger großes Ansehen und Vertrauen.
Das Bundesverfassungsgericht hat weit mehr Rechte als der Rechtsstaatsgerichtshof in der Weimarer Republik. Der Staatsgerichtshof war nur für Streitigkeiten zwischen dem Reich und den Ländern zuständig. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch auch dazu berufen, die Grundrechte durchzusetzen. So wacht das Bundesverfassungsgericht über die Befolgung unseres Grundgesetzes. Es entscheidet u.a. über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, über Verfassungsstreitigkeiten zwischen staatlichen Organen und über Verfassungsbeschwerden von Bürgern.
Die Verfassungsbeschwerde kann jeder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erheben, der behauptet, durch die öffentliche Gewalt in seinen ihm durch das Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten verletzt worden zu sein (Art. 93 GG). Unter „öffentlicher Gewalt“ versteht man Handlungen und Unterlassungen des Gesetzgebers, Entscheidungen anderer Gerichte sowie Verwaltungsakte der Behörden. Wer meint seine Grundrechte seien verletzt, kann dagegen klagen. Eine Verfassungsbeschwerde kann ohne anwaltliche Unterstützung einreicht werden. Bevor jedoch der Burger die Verfassungsbeschwerde einlegt, muss er den Rechtsweg vor den Fachgerichten ausgeschöpft haben. Vor dem Bundesverfassungsgericht begegnen sich Bürger und Staat auf Augenhohe.
Nach § 93 Abs.1 Satz 1 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden nur innerhalb eines Monats zulässig. Sie ist schriftlich in deutscher Sprache einzureichen. Auch die vollständige Begründung muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden.
Auch nach 70 Jahren ist der Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für den deutschen Staat und das Gemeinwesen eine alltägliche Aufgabe. Demokratie ist nicht selbstverständlich. Ohne Recht können Menschen nicht friedlich zusammenleben. Das Recht sollte begreifbar sein, wozu diese Publikation einen Beitrag leisten möchte.
Das Buch ist für 10,00 € erhältlich. Der Erlös der Broschüre geht an behinderte Kinder.
Kontaktdaten für die Bestellung sind:
Per Post: Katholischer Akademikerverband Postfach 510127, 76191 Karlsruhe
Per E-Mail: E-Mail-Adresse: alois.kapinos@gmail.com
Autor:
Alois Kapinos ist Leitender Stadtrechtsdirektor a.D., Dipl. Finanzwirt (FH) und Betriebswirt mit Lehraufträgen an verschiedenen Ausbildungsstätten sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Vor nunmehr 36 Jahren gründete er die Kreisgruppe der Landsmannschaft der Oberschlesier in Karlsruhe, war LdO-Landessozialreferent und viele Jahre Mitglied im Bundesvorstand. Er gehört dem XII. Stiftungsrat (2019 bis 2022) der Stiftung Haus Oberschlesien, dem Träger des Oberschlesischen Landesmuseums in Ratingen, an.
Text: Kulturreferat für Oberschlesien